E-Mail-Marketing als Tool
Faustregel: Werbe-E-Mailings dürfen nur an Kunden versandt werden, die bereits über eine echte Kundenbeziehung zum Absender (ggf. ein Dienstleistungsverhältnis zwischen dem Empfänger und dem Unternehmen) verfügen. Und: die beworbenen Angebote müssen mit früheren Bestellungen des Kunden in Verbindung stehen. Andernfalls ist es rechtswidrig, sie zu beschicken. Zudem darf er nicht widersprochen haben.